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1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit einem zwischen der Seidel Finance AG („Dienstleistungserbringer“) und dem Kunden (zusammen „Vertragspartner“) abgeschlossenen Vertragsverhältnis über die Erbringung von Beratungsdienstleistungen („Vertrag“) sowie für deren jeweilige Rechtsnachfolger.
1.2 Der Inhalt dieser AGB gilt, soweit nicht ausdrücklich eine Abweichung zu den Bestimmungen dieser AGB schriftlich vereinbart ist.
1.3 Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen dieser AGB oder des durch diese AGB geregelten Vertragsverhältnisses lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommenden Regelung zu ersetzen.
2.1 Gegenstand des Vertrages sind die zwischen den Vertragspartnern schriftlich vereinbarten Dienstleistungen.
2.2 Der Dienstleistungserbringer ist kein Rechts- oder Steuerberater. Er erbringt demzufolge auch keine Rechts- oder Steuerberatung.
3.1 Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Arbeitsmaterialien, Informationen, Infrastruktur sowie personellen Ressourcen zur Verfügung. Es wird davon ausgegangen, dass die rechtmäßig zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien und Informationen vollständig und korrekt sind.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, dem Dienstleistungserbringer alle geänderten oder neu eintretenden Umstände, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten, unverzüglich nach Bekanntwerden derselben mitzuteilen.
3.3 Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, kann dies dazu führen, dass die Leistungen nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand erbracht werden können, oder dass andere negative Folgen eintreten. Die Folgen der Verletzung der Mitwirkungspflichten trägt der Kunde.
4.1 Der Umfang der Arbeitsergebnisse richtet sich nach dem Vertrag.
4.2 Sämtliche Arbeitsergebnisse, die für den Kunden erstellt und von ihm bezahlt wurden, gehören dem Kunden zur vereinbarten Verwendung. Die damit verbundenen Immaterialgüterrechte (inklusive Knowhow) verbleiben hingegen bei dem Dienstleistungserbringer.
4.3 Sämtliche Arbeitsergebnisse sind ausschließlich für den Kunden und den im Vertrag beschriebenen Zweck bestimmt. Sie dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung vom Kunden nicht für einen anderen Zweck verwendet, an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht, veröffentlicht oder verändert werden.
5.1 Für die Vertragserfüllung können Dritte als Subunternehmer beigezogen werden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Informationen und Daten, welche in Zusammenhang mit dem Vertrag stehen, an die Subunternehmer für die genannten Zwecke weitergegeben werden dürfen.
5.2 Der Vertrag besteht jedoch nur zwischen den Vertragspartnern. Der Dienstleistungserbringer ist gegenüber dem Kunden allein für die Erbringung der Dienstleistung sowie den Schutz der an die Subunternehmer übertragenen Informationen und Daten verantwortlich.
6.1 Die Vertragspartner behandeln alle Informationen und Daten, von denen sie anlässlich der Erbringung oder Entgegennahme von Dienstleistungen aus diesem Vertrag Kenntnis erhalten, während und nach Beendigung des Vertrages vertraulich. Keiner der Vertragspartner darf diese Vertragsbeziehung sowie den Inhalt des Vertrages gegenüber Dritten offenlegen.
6.2 Davon ausgenommen sind Informationen, die aufgrund einer schriftlichen Einwilligung der berechtigten Partei offengelegt werden dürfen, die öffentlich zugänglich sind, oder die einer Partei unabhängig vom Vertrag bekannt sind.
6.3 Ungeachtet der Bestimmungen von Ziff. 6.1 und Ziff. 6.2 dürfen die Vertragspartner Informationen und Daten offenlegen, aufgrund
6.4 Die Vertragspartner halten die Bestimmungen des liechtensteinischen Datenschutzgesetzes jederzeit ein. Die Datenschutzerklärung für Kunden ist auf der Webseite www.seidel-finance.com einsehbar.
7.1 Das Honorar wird gemäß Vertrag abgerechnet.
7.2 Im Honorar nicht enthalten sind Spesen (insbesondere Reise- und Übernachtungskosten) und sonstige im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen anfallende Auslagen. Diese werden dem Kunden entweder zu den effektiv angefallenen Kosten oder zu branchenüblichen Ansätzen in Rechnung gestellt.
7.3 Honorare, Spesen und sonstige Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuern, anderer Steuern und Abgaben.
7.4 Sind Tageshonorarsätze vereinbart, basieren diese auf acht Arbeitsstunden. Erbrachte Leistungen darüber hinaus werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
7.5 Die Reisezeit gilt als Arbeitszeit.
7.6 Der Dienstleistungserbringer kann angemessene Vorschüsse auf Honorare und Auslagen verlangen sowie einzelne oder regelmäßige Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Im Falle der Anforderung eines Vorschusses oder der Stellung einer Zwischenrechnung kann die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Zahlung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.
8.1 Die gestellten Rechnungen sind vom Kunden innert sieben Tagen nach Erhalt zu beanstanden, andernfalls gelten sie als genehmigt. Falls von den Vertragspartnern nichts anders vereinbart, gilt eine Zahlungsfrist von zehn Tagen ab Rechnungsdatum.
8.2 Die Vertragspartner können die Verrechnung nur für unbestrittene oder rechtskräftige Forderungen geltend machen.
8.3 Sofern der Kunde mit der Zahlung des gesamten oder eines Teiles der Rechnung in Verzug gerät, schuldet der Kunde Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe. Darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
8.4.1 Die Rechnungsstellung in Höhe von 30% des Gesamtbetrages erfolgt 30 Tage vor Beginn des Workshops/Offsites, es gilt eine Zahlungsfrist von zehn Tagen ab Rechnungsdatum.
8.4.2 Die restlichen 70 % sind nach Abschluss des Workshops/Offsites samt Nachgespräch mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
8.4.3 Ein Rücktritt durch den Kunden ist bis spätestens 30 Tage vor Beginn des Workshops/Offsites mit einer vollständigen Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlung möglich. Bei einem Rücktritt durch den Kunden gilt folgende Staffelung:
8.4.4 Eine Verschiebung auf Wunsch des Kunden ist bis 7 Tage vor Beginn kostenfrei möglich. Bei einer kurzfristigen Verschiebung auf Wunsch des Kunden werden 20% in Rechnung gestellt.
8.5.1 Eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags ist spätestens zehn Tage ab Rechnungsdatum zu leisten. Die restlichen 50 % sind bis drei Tage vor Beginn der Dienstleistung zur Zahlung fällig.
8.5.2 Ein Rücktritt durch den Kunden ist bis spätestens 60 Tage vor Beginn der Dienstleistung mit einer vollständigen Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlung möglich. Bei einem Rücktritt durch den Kunden gilt folgende Staffelung:
8.5.3 Zum Rücktritt siehe Ziff. 11. Beendigung des Vertrags.
8.6.1 Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils monatlich auf Basis der bis zum Monatsende erbrachten Leistungen.
8.6.2 Es gilt eine Zahlungsfrist von zehn Tagen ab Rechnungsdatum.
8.6.3 Zum Rücktritt siehe Ziff. 11. Beendigung des Vertrags.
9.1 Die vereinbarten Dienstleistungen werden mit der nötigen Sorgfalt erbracht. Bei Vertragsverletzungen durch den Dienstleistungserbringer haftet dieser ausschließlich für den nachgewiesenen unmittelbaren Schaden, soweit dieser nachweislich absichtlich oder nachweislich grobfahrlässig verschuldet worden ist.
9.2 Das Vorliegen von rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit ist vom Kunden, der daraus eine Forderung ableiten möchte, nachzuweisen.
9.3 Im Übrigen ist jede weitere Haftung des Dienstleistungserbringer im Zusammenhang mit der nicht richtigen oder verspäteten Mitwirkung des Kunden ausgeschlossen. Der Kunde hält den Dienstleistungserbringer von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem Vertrag schadlos und ersetzt ihm sämtliche daraus entstehenden Schäden.
10.1 Während der Vertragsdauer sind die Vertragspartner berechtigt, auf elektronischem Wege zu kommunizieren und Daten zu transferieren.
10.2 Jeder Vertragspartner ist für seine elektronische Kommunikation selbst verantwortlich und trifft angemessene, dem aktuellen technischen Stand entsprechende Vorkehrungen für eine sichere und fehlerfreie Kommunikation. Sofern besondere Sicherheitsvorkehrungen gelten sollen (Passwortschutz, Verschlüsselung etc.), sind diese in der Auftragsbestätigung ausdrücklich festzuhalten.
10.3 Soweit gesetzlich zulässig, lehnen beide Vertragspartner jegliche Haftung für Schäden ab, die in Zusammenhang mit elektronischer Kommunikation entstehen.
11.1 Der Vertrag endet grundsätzlich durch Erfüllung bzw. Erbringung der vereinbarten Leistungen bzw. durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
11.2 Im Fall von zeitlich unbefristeten Aufträgen (insb. bei CFO-Services) kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
11.3 Zur Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Aufbewahrungspflichten kann der Dienstleistungserbringer eine Kopie derjenigen Unterlagen einbehalten, auf denen die Leistungen basieren. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Herausgabe von Arbeitspapieren.
12.1 Der Kunde erteilt dem Dienstleistungserbringer das Recht, Firmennamen und Anschrift sowie Logo zu Marketing- und Referenzzwecken zu nutzen und zu veröffentlichen.
12.2 Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen, rechtsgültig unterzeichneten Zustimmung der Vertragspartner.
12.3 Auf den Vertrag ist ausschließlich liechtensteinisches Recht anwendbar.
12.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Vaduz, soweit nicht ein anderes Gericht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausschließlich zuständig ist.
12.5 Diese AGB treten am 01.03.2026 in Kraft. Die aktuelle Version dieser AGB kann jederzeit auf der Webseite www.seidel-finance.com abgerufen werden.
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